“Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” (Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes) Inklusionsunternehmen, die die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sichern, tragen genau dafür Sorge.
Wir sind in erster Linie ein Unternehmen des Arbeitsmarktes und müssen uns dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen stellen. Zusätzlich erfüllen wir jedoch einen SPEZIELLEN sozialen Auftrag und übernehmen damit besondere gesellschaftliche Verantwortung: Wir verpflichten uns, mindestens 30 %, höchstens 50 % unserer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen Menschen mit Schwerbehinderung zu besetzen. Die ANNAdie gGmbH verwirklicht also inklusive und gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf.
In unserem Unternehmen haben die Mitarbeiter nicht den Status von Patienten oder Rehabilitanden. Sie sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die nach den gängigen Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechts beschäftigt werden. Inklusionsunternehmen zeichnen sich als Leuchttürme einer sozialen Marktorientierung aus, indem sie mit einer hohen Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen den Ansprüchen der Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität des freien Marktes genügen.
Inklusive Mensa
Alte Poststraße 5
09456 Annaberg-Buchholz
ANNAdie GmbH
Damaschkestraße 6a
09456 Annaberg-Buchholz
E-Mail:
Telefon: 03733 5 00 28 20
Telefax: 03733 5657 58
werktäglich von 6:30 bis 13 Uhr
Mittagstisch ab 11:30 Uhr
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